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Architektenleistungen - Planung
Grundlagenermittlung : Im Rahmen der „Grundlagenermittlung„ klären Bauherr und Architekt die Aufgabenstellung, besprechen den gesamten Leistungsumfang und legen ein Raumprogramm fest.
Vorplanung : Während der „Vorplanung“ werden alle Beratungsergebnisse zusammengefasst, ein Planungskonzept erarbeitet, alternative Lösungsmöglichkeiten untersucht und dazu die ersten Skizzen erstellt. Sie zeigen die Lage des Baukörpers auf dem Grundstück, sowie die Grundrisse und Zufahrten. Details spielen hier noch keine Rolle. Es geht um die grundsätzliche Klärung der Gestaltung und Funktion, um Fragen der Bautechnik um Wirtschaftlichkeit und Energieversorgung.
Entwurfsplanung : Hat sich der Bauherr für einen Entwurf entschieden, arbeitet ihn der Architekt stufenweise aus. Er integriert die Beiträge der Fachingenieure, wie Tragwerksplaner oder Heizungingenieur und legt dem Bauherrn schließlich die vollständigen Entwurfszeichnungen mit der Objektbeschreibung vor. Änderungen in diesem Stadium sind noch einfach.
Genehmigungsplanung : Bevor der Bau beginnt, muss zunächst das Baurechtsamt den Plan genehmigen. Der Architekt
kennt die entsprechenden Gesetze und Vorschriften des Baurechts, erarbeitet alle erforderlichen Unterlagen und reicht sie bei den Behörden ein.
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